www.Dermbach.de

Waldbrandgefahrenstufen - Was ist wann im Wald verboten?

In Deutschland gelten fünf verschiedene Waldbrandgefahrenstufen. Je höher die Stufe, umso größer die Waldbrandgefahr.

  • Waldbrandgefahrenstufe 1 - sehr geringe Waldbrandgefahr Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden. Das Gefährdungspotenzial ist sehr gering
  • Waldbrandgefahrenstufe 2 - geringe Waldbrandgefahr Es gibt keine grundsätzliche Einschränkung beim Betreten des Waldes. Um Zündquellen zu vermeiden, ist erhöhte Vorsicht geboten. Fahrzeuge dürfen weiter auf Waldparkplätzen abgestellt werden. Wege mit trockener Bodenvegetation sollten nur im unbedingten Notfall befahren werden. Arbeiten, die ein Gefahrenpotenzial bergen, sind zu vermeiden.
  • Waldbrandgefahrenstufe 3 - mittlere Waldbrandgefahr Es besteht eine erhöhte Waldbrandgefahr. Das Betreten des Waldes ist weiterhin erlaubt, aber bei der Nutzung von Waldparkplätzen ist erhöhte Vorsicht geboten (Stichwort: heiße Auspuffanlagen). Öffentliche Feuerstellen oder Grillplätze im und am Wald dürfen nicht mehr genutzt werden.
  • Waldbrandgefahrenstufe 4 - hohe Waldbrandgefahr In Waldgebieten sollten öffentliche Straßen und Wege, sowie Waldwege aller Art nicht verlassen werden. Die Fortbehörde kann ausgewiesene Parkplätze, sowie touristische Einrichtungen im Wald sperren. Die zuständigen Behörden treffen gegebenenfalls zusätzliche Brandschutzmaßnahmen.
  • Waldbrandgefahrenstufe 5 - sehr hohe Waldbrandgefahr Die Forstbehörde und der Waldeigentümer dürfen den Wald sperren. Der Wald sollte weder betreten noch befahren werden. Ausnahmen gelten nur zu Kontrolltätigkeiten durch die Forstbehörde, sowie für Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes.

Die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen im Einzugsbereich der Forstämter Bad Salzungen, Kaltennordheim und Schmalkalden finden Sie unter dieser >> Waldbrandgefahrenstufenkarte >>