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Bekanntmachung zur Aufstellung der Vorschlagsliste der Gemeindeverwaltung Dermbach für die Schöffenwahl 2023 vom 10. Februar 2023

Die Gemeinden Dermbach, Oechsen, Weilar und Wiesenthal haben für die, im Jahr 2023 stattfindenden Schöffenwahlen, jeweils eine Vorschlagsliste aufzustellen.

Die Schöffenwahlperiode läuft vom 01.01.2024 - 31.12.2028.

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 GVG). Jedermann und Vereinigungen jeder Art können jeden der diese Voraussetzungen erfüllt zur Aufnahme in die Vorschlagsliste benennen, Selbstbenennungen sind zulässig.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger geben ihren Bewerbungsbogen einschl. der Erklärung im Original bitte bis 07. April 2023 in der Gemeindeverwaltung Dermbach ab.

gez. Thomas Hugk - Bürgermeister

 

Hierzu können die folgenden Dokumente verwandt werden:

Bewerbung für die Schöffenwahl 2023

Beschreibung der Leistung

  • Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen und wirken bei der Verhandlung und der Urteilsfindung am Amts- bzw. Landgericht mit.

  • Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Jugendgericht.

  • Als gewählte Schöffin oder gewählter Schöffe sind Sie zu der Teilnahme an den Sitzungen, zu denen Sie geladen wurden, verpflichtet.

  • Der Arbeitgeber hat Sie für die Zeit Ihres Einsatzes freizustellen.

  • Für Ihren Einsatz erhalten Sie eine Entschädigung (unter anderem für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten). Eine weitere Vergütung gibt es nicht.

  • Schöffenwahlen finden alle fünf Jahre statt. Wahljahr ist immer das Jahr vor Beginn der neuen fünfjährigen Amtszeit.

  • Die kommende Amtszeit beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2028.

 Verfahrensablauf

  • Im Frühjahr 2023 stellt die Gemeindeverwaltung Vorschlagslisten für die Wahlen auf und Sie können sich bewerben: Sie reichen das ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular postalisch, persönlich oder eingescannt per E-Mail bei der Geemindeverwaltung ein. Sie werden in eine Vorschlagliste aufgenommen.

  • Die Gemeinderäte beziehungsweise der Jugendhilfeausschuss des Wartburgkreises beschließen im April oder Mai 2023 die Vorschlagslisten.

  • Die Wahlen werden voraussichtlich im Herbst 2023 beim zuständigen Gericht (AG Bad Salzungen; LG Meiningen) erfolgen.

  • Über das Wahlergebnis werden Sie bis Dezember 2023 durch das zuständige Gericht informiert.

  • Interessierte Bürgerinnen und Bürger geben ihren Bewerbungsbogen einschl. der Erklärung im Original bitte bis 07. April 2023 in der Gemeindeverwaltung Dermbach ab (Formular Interessenbekundung Schöffenwahl).