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Haushaltssatzung 2026

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Dermbach für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Haushaltssatzung

der 

Gemeinde Dermbach

für das Haushaltsjahr 2026

 

 

Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Thüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung – ThürGemHV) in der derzeit gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Dermbach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; 

er schließt im Verwaltungshaushalt

  • in den Einnahmen und Ausgaben mit: 13.702.200 €

und im Vermögenshaushalt

  • in den Einnahmen und Ausgaben mit: 4.559.700 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen außerhalb des Kommunalen Investitionspaketes sind nicht vorgesehen.

Im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogrammes 2026 – 2029 (Thüringer Kommunales Investitionsprogrammgesetz für die Jahre 2026 – 2029) steht der Gemeinde Dermbach aufgrund seiner Einwohnergröße ein Gesamtkreditvolumen in Höhe von 1.823.704 € zu. Dementsprechend sind Kreditaufnahmen in Höhe von 1.023.700 € in 2026 sowie in Höhe von 800.000 € in 2027 eingeplant. 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind für das Jahr 2026 in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Dermbach vom 02.12.2024 festgesetzt.

Danach betragen die Hebesätze für die 

  • Grundsteuer A: 300 v.H.
  • Grundsteuer B: 510 v.H.
  • Gewerbesteuer: 395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.800.000 € festgesetzt. 

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene beigefügte Stellenplan.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Anpassung an das Besoldungsrecht, an andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifrecht zwingend ergeben. Er kann freiwerdende Planstellen für andere Bereiche in Anspruch nehmen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

 

Dermbach, den 11.02.2026

Thomas Hugk

Bürgermeister

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