Für die neue Amtsperiode ab 2024 werden in den Gemeinden Dermbach, Empfertshausen, Oechsen, Weilar und Wiesenthal wieder Bürger als Schöffe gesucht.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen gem. § 31 Gerichtsverfassungsgesetzes versehen werden. Bei Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 sollten interessierte Bürger das 25. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre. Bewerber im Einzugsbereich der Gemeindeverwaltung Dermbach, müssen Einwohner o.g. Gemeinden sein.
Vereinigungen wie Kirchen, Parteien und Vereine sind ebenfalls aufgefordert, geeignete Personen für das Schöffenamt zu benennen.
Der Gemeinderat der jeweiligen Gemeinde entscheidet per Beschluss über die Aufnahme interessierter Bürger auf die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen. Dabei hat die Gemeinde die §§ 32 bis 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes zu berücksichtigen.
Die Vorschlagslisten werden nach erfolgter Beschlussfassung eine Woche in der Gemeindeverwaltung Dermbach öffentlich ausgelegt, um die Einspruchsmöglichkeit zu gewährleisten.
Der Termin der Auslegung wird ortsüblich in den Gemeinden bekannt gemacht.
Ab sofort sind Bewerbungsbogen, einschl. Erklärung, im Original in der Gemeindeverwaltung Dermbach, Hinter dem Schloß 1, 36466 Dermbach, Telefon: 036964 88-0) erhältlich.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger geben ihren Bewerbungsbogen einschl. der Erklärung im Original bitte bis 07. April 2023 in der Gemeindeverwaltung Dermbach ab.