Artikel 1
In § 10 Entschädigungen wird folgender Absatz 7 angefügt:
Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hierdurch entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen erhält der Vorsitzende eines Ausschusses eine zusätzliche monatliche Entschädigung von 100,00 Euro.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die 3. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.10.2024 in Kraft.
Empfertshausen, der 18.06.2025
Häfner
Bürgermeister -Siegel-
