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3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Empfertshausen

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Empfertshausen in der Sitzung am 18.06.2025 die folgende 3. Änderungsatzung zur Hauptsatzung vom 29.03.2019, zuletzt geändert am 02.04.2024 beschlossen:

Artikel 1

In § 10 Entschädigungen wird folgender Absatz 7 angefügt:

Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hierdurch entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen erhält der Vorsitzende eines Ausschusses eine zusätzliche monatliche Entschädigung von 100,00 Euro.

Artikel 2

Inkrafttreten 

Die 3. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.10.2024 in Kraft.


Empfertshausen, der 18.06.2025

Häfner
Bürgermeister                            -Siegel-

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