Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.dermbach.de veröffentlichten Website der Gemeinde Dermbach.
Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Website barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG), der Thüringer-Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) sowie der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 28.04.2024 bis 29.04.2024 durchgeführten Selbstbewertung, unter anderem mittels folgender Prüfwerkzeuge:
- W3C Markup Validation Service
- leserlich.info - Kontrastrechner
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den Anforderungen nur teilweise vereinbar.
Die Website ist in vielen Bereichen für alle Nutzerinnen und Nutzer bereits gut zugänglich gestaltet. Aktuell ist die Website jedoch noch nicht komplett BITV-konform. Im Rahmen von Überarbeitungen der Website, sollen die Anforderungen zukünftig berücksichtigt werden.
Noch bestehende Mängel und Optimierungen
Es bestehen noch inhaltliche und technische Mängel, die in nächster Zeit beseitigt werden müssen. Dies bezieht sich auf PDF-Dokumente, die derzeit nicht barrierefrei sind. Auch sind die verwendeten Dokumentennamen nur bedingt selbsterklärend. Die bestehenden Dokumente werden nun systematisch aufgearbeitet. Neu eingestellte Dateien und Dokumente sollen nun barrierefrei erstellt werden.
Die Website www.dermbach.de enthält derzeit keine Angebote in Gebärdensprache, mit Audiodeskription.
Verbesserungsbedarf gibt es z.B. noch im Bereich:
- https://www.dermbach.de/leben-freizeit/anreise-mobilitaet-parken
Die für die Kartendarstellung von OpenStreetMap bereitgestellten Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei.
Eine leicht verständliche Sprache wird angestrebt, ist aber aufgrund von fachlichen Texten nicht immer möglich. Abkürzungen werden weitestgehend vermieden bzw. beim ersten Auftreten im Text ausgeschrieben, um dann im weiteren Text die Abkürzung zu nutzen.
Bisher wurde kein BITV-Test der Inhalte durch Dritte durchgeführt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29.04.2024 erstellt.
Kontakt zu uns bei Problemen mit der Barrierefreiheit
Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren in dieser Website mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihre Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen, wenden Sie sich bitte an: https://www.dermbach.de/kontakt#c178 (Gemeindeverwaltung)
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.tlmb-thueringen.de/service/ansprechpartner/landesdurchsetzungsstelle-it/
Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter kontakt@tlmb.thueringen.de.