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Bekanntmachung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörige der Gemeinde Weilar

Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Weilar

 

Satzung
zur Regelung der Aufwandsentschädigung
für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen,
die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden,
der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Weilar
Aufgrund der §§ 12, 13, 19 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 und 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) und des § 2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) in den jeweils geltenden Fassungen hat der Gemeinderat der Gemeinde Weilar in seiner Sitzung am 20.11.2025 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Grundsatz
Die Aufwandsentschädigung wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeführt wird.
§ 2
Höhe der Aufwandsentschädigung
(1) Vom 01.12.2019 bis zum 31.12.2024 erhält der Ortsbrandmeister eine monatliche Aufwandsentschädigung von 92,00 €. Ab dem 01.01.2025 erhält der Gemeindebrandmeister eine monatliche Aufwandsentschädigung von 86,00 €.
(2) Der Vertreter der Position nach Abs. 1 erhält die Hälfte des für die Position vorgesehenen Betrages (§ 6 Abs. 6 ThürFwEntschVO). Nimmt der Vertreter die Aufgabe des Vertretenen zeitweise voll wahr, so richtet sich die Aufwandsentschädigung nach § 6 Abs. 7 ThürFwEntschVO.
(3) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für den
    a) Jugendfeuerwehrwart                             50,00 €
    b) stellvertretenden Jugendfeuerwehrwart                 40,00 €
    c) Sicherheitsbeauftragten                        30,00 €
    d) Gerätewart                                40,00 €.
§ 3
Inkrafttreten, Schlussbestimmung
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.12.2019 in Kraft.
(2) Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.

Weilar, den 16.12.2025


gez.
Fey                            
Bürgermeister
 

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