Die Haushaltssatzung der Gemeinde Wiesenthal für das Haushaltsjahr 2026 wurde am 05.08.2026 vom Gemeinderat der Gemeinde Wiesenthal mit Beschluss Nr. 02/05/08/2026 beschlossen, der Rechtsaufsichtsbehörde am 06.08.2026 vorgelegt und mit Schriftsatz vom 07.08.2026 von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Wartburgkreis rechtsaufsichtlich geprüft und bestätigt.
Die Ausfertigung erfolgte am 10.08.2026.
Die Haushaltssatzung enthält nach den §§ 59 Abs. 4, 63 Abs. 2 und 65 Abs. 2 ThürKO keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 11.08.2026 bis 26.08.2026 während der üblichen Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Dermbach, Hinter dem Schloß 1, 36466 Dermbach, Zimmer 313, öffentlich aus. Es wird um vorherige telefonische Terminabsprache unter der Telefonnummer 036964/88211 gebeten.
Darüber hinaus werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan zu den o. g. Sprechzeiten zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Wiesenthal, den 10.08.2026
Sven Hollenbach
Bürgermeister
Haushaltssatzung
der
Gemeinde Wiesenthal
für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Thüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung – ThürGemHV) in der derzeit gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Wiesenthal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 1.211.700 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 470.900 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen außerhalb des kommunalen Investitionspaketes sind nicht vorgesehen.
Im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogrammes 2026 – 2029 (Thüringer Kommunales Investiti-onsprogrammgesetz für die Jahre 2026 – 2029) steht der Gemeinde Wiesenthal aufgrund seiner Ein-wohnergröße ein Gesamtkreditvolumen in Höhe von 186.103 € zu. Diese Kreditaufnahme in Höhe von 186.100 € ist in 2026 eingeplant.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern sind für das Jahr 2026 in der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Wiesenthal vom 09.12.2024 festgesetzt.
Danach betragen die Hebesätze für die Grundsteuer A 320 v. H.;
Grundsteuer B 520 v.H.;
Gewerbesteuer 395 v. H..
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 140.000 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene beigefügte Stellenplan.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der An-passung an das Besoldungsrecht, an andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifrecht zwin-gend ergeben. Er kann freiwerdende Planstellen für andere Bereiche in Anspruch nehmen.
§ 7
Die Erheblichkeitsgrenze nach § 58 Absatz 1 ThürKO zur Genehmigung von über- und außerplanmä-ßigen Ausgaben wird auf 2.500 € festgesetzt. Mehrausgaben mit einem Volumen von über 2.500 € im Einzelfall sind vom Gemeinderat zu beschließen.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Wiesenthal, den 10.08.2026
Gemeinde Wiesenthal
S. Hollenbach
Bürgermeister
