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Ausschreibung Baugrundstücke in ruhiger Ortsrandlage

Aktuell sind drei ruhig gelegene Baugrundstücke im Ortsteil Urnshausen zum Verkauf öffentlich ausgeschrieben.

Lageplan der zu veräußernden Grundstücke

Die Gemeinde Dermbach bietet nachfolgende gemeindeeigene Grundstücke ab sofort zum Verkauf an:

GemarkungFlurFlurstückGröße
Urnshausen1122/1819 m²
Urnshausen81149690 m²
Urnshausen811502.895 m²
Gesamtfläche  4.404 m²

Nutzungsart:     Wohngrundstück, Baugrundstück

Art der Ausschreibung:     Verkaufsangebot
Mindestgebot:    29,- €/m² (Bodenrichtwert, Stichtag 01.01.2026)

Objektbeschreibung:
Zum Verkauf steht ein attraktives Grundstückspaket bestehend aus drei Baugrundstücken in ruhiger Ortsrandlage im Ortsteil Urnshausen der Gemeinde Dermbach. Die idyllische Umgebung mit viel Grün bietet ideale Voraussetzungen für naturnahes Wohnen und hohe Lebensqualität. 

Das Gelände/Wohngebiet erstreckt sich über Ebenen, wobei die drei hier genannten Baugrundstücke insgesamt jedoch nahezu eben sind. Die Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB, was Ihnen flexible Möglichkeiten bei der Planung Ihres Traumhauses eröffnet.
Eine Kindertagesstätte befindet sich direkt im Ort, was die Lage besonders für Familien attraktiv macht. Gleichzeitig profitieren Sie von der ruhigen und entspannten Atmosphäre. 

Die Grundstücke sind ortsüblich entsprechend einer Bebauung im unbeplanten Innenbereich erschlossen (Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen sind in Straße „Krautgarten“ vorhanden).

Verwirklichen Sie Ihren Wohntraum in naturnaher Lage mit folgenden Highlights:
-    Ruhige Ortsrandlage mit viel Natur
-    Ebene Grundstücke - ideal bebaubar
-    Ganztägige Sonneneinstrahlung
-    Bebauung nach § 34 BauGB
-    Kindergarten im Ort
-    Hoher Freizeit- und Erholungswert

Die drei Grundstücke sollen zusammenhängend veräußert werden. Ein Einzelverkauf der Grundstücke würde eine Vermessung, deren Kosten die Käufer zu trägen hätten, voraussetzen.

Der Käufer verpflichtet sich, die Grundstücke innerhalb von fünf Jahren ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch entsprechend den vertraglich vereinbarten Vorgaben zu bebauen. Für den Fall der Nichterfüllung wird eine vertragliche Rückübertragungsklausel zugunsten der Gemeinde Dermbach vereinbart. Die näheren Voraussetzungen, Fristen und Abwicklungsmodalitäten werden im notariellen Kaufvertrag geregelt. Die im Zuge der Kaufabwicklung entstehenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.

Bei Interesse formulieren Sie Ihr Kaufangebot und senden Sie dieses mit dem Stichwort „Kaufangebot Baugrundstücke Urnshausen“ in einem verschlossenen Umschlag bis 30.11.2026 (maßgeblich ist der Eingang bei der Gemeinde) an:

Gemeinde Dermbach    
Abteilung Liegenschaften
Stichwort „Kaufangebot Baugrundstücke Urnshausen“
Hinter dem Schloß 1    
36466 Dermbach

Die Gemeinde Dermbach behält sich vor, den Zuschlag nach Angebotsende sowie Angebotsprüfung an den Höchstbietenden zu vergeben.
    

Lageplan der Grundstücke siehe Foto.
 

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