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Das Einwohnermeldeamt informiert: Neue Regelung für Passfotos zur Erstellung von Ausweisdokumenten

Gesetzesänderung: Das müssen Sie bei Passfotos für neue Ausweisdokumente beachten.

Gesetzesänderung im Einwohnermeldeamt

 

Neue Regelung für Passfotos zur Erstellung von Ausweisdokumenten ab Mai 2025

 

Ab dem 01. Mai 2025 gelten in Deutschland neue gesetzliche Vorgaben für Passfotos zur Beantragung von Ausweisdokumenten. Ziel dieser Änderung ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu verbessern und Manipulationen zu verhindern.

 

Was ändert sich?

Passfotos dürfen ab Mai nur noch digital bei den Passbehörden eingereicht werden. Ein ausgedrucktes Foto – etwa vom Fotografen – wird nicht mehr akzeptiert.

 

Woher bekomme ich mein digitales Passfoto?

  • Im Einwohnermeldeamt: Dort können Sie Ihr Passfoto direkt vor Ort anfertigen lassen. Die notwendigen Geräte werden den Gemeinden von der Bundesdruckerei in Berlin zur Verfügung gestellt.
  • Beim Fotografen: Auch registrierte Fotografen dürfen weiterhin Passfotos erstellen. Diese werden nicht mehr ausgedruckt, sondern verschlüsselt in eine gesicherte Cloud hochgeladen (über das sogenannte E-Passfoto-System). Sie erhalten vom Fotografen einen QR-Code, den Sie zur Antragstellung mitbringen. Die Behörde ruft darüber das digitale Foto ab.

 

 

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