Artikel 1
Änderungen
1) In § 12 Abs. 6 lit. b werden die Worte „für Stadtlengsfeld“ angefügt.
2) § 12 Abs. 6 lit c wird wie folgt gefasst: „Ortschronist für Dermbach“.
3) In § 12 Abs. 6 lit. e wird wie folgt gefasst: „Baumpflegewart“.
4) § 12 Abs. 6 lit. w wird wie folgt gefasst: „Wegewart für den Ortsteil Brunnhartshausen“.
5) § 12 Abs. 6 lit. x wird wie folgt gefasst: „Wegewart für den Ortsteil Neidhartshausen“.
6) In § 12 Abs.6 wird folgender lit. y angefügt: „Wegewart für den Ortsteil Diedorf/Rhön“.
7) § 13 Abs. 5 Satz 2 wie folgt gefasst:
„Vertritt der erste oder der zweite ehrenamtliche Beigeordnete im Fall der Verhinderung des hauptamtlichen Bürgermeisters diesen, so erhöht sich die festgesetzte Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Beigeordneten ab dem 22. Tag der ununterbrochenen Vertretung auf ein Dreißigstel der Höhe des Grundgehalts des vertretenen hauptamtlichen Bürgermeisters.“
8) § 13 Abs. 6 wird wie folgt gefasst:
„Die ehrenamtlich tätigen Bürger erhalten folgende monatliche Aufwandsentschädigung:
50 € für die ehrenamtlichen Tätigkeiten des § 12 Abs. 6 lit. b, c, d, m,
100 € für die ehrenamtlichen Tätigkeiten des § 12 Abs. 6 lit. a, l, s, t, u, v, w, x, y
150 € für die ehrenamtlichen Tätigkeiten des § 12 Abs. 6 lit. f, g, h, i, j, k, o, p, q
200 € für die ehrenamtlichen Tätigkeiten des § 12 Abs. 6 lit. e, n, r“
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Die 3. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Dermbach, der ………………..
Hugk
Bürgermeister -Siegel-