Artikel 1
Änderungen
1) In § 13 Abs. 1 Satz 1 wird der Entschädigungsbetrag von „25 €“ auf „25,09 €“ erhöht.
2) Nach § 13 Abs. 1 Satz 2 wird folgender Satz 3 angefügt: „Das in Satz 1 festgesetzte Sitzungsgeld verändert sich ab dem 01.01.2027 gemäß § 2 Abs. 5 Satz 2 der Thüringer Verordnung über die Entschädigung der Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagsmitglieder um die letzte nach § 26 Abs. 3 des Thüringer Abgeordnetengesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats Thüringen veröffentlichte Preisentwicklungsrate.“
3) Dem § 14 Abs. 1 Satz 1 wird angefügt: „unter www.dermbach.de/gemeinde/satzungen-und-ortsrecht“.
4) Der § 14 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst: „Auf der Ausfertigung der Satzung ist der Bereitstellungstag schriftlich zu vermerken“.
5) In § 14 Abs. 2 Satz 1 entfallen die Nr. 1 bis Nr. 21 und stattdessen wird angefügt: „im Dermbacher Schloss (Geisaer Str. 16) und im Verwaltungsgebäude (Hinter dem Schloß 1) sowie auf der Internetseite der Gemeinde Dermbach unter www.dermbach.de/gemeinde/oeffentliche-bekanntmachungen/sitzungen-und-beschluesse “.
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Die 4. Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
gez.
Hugk
Bürgermeister
