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4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach in der Sitzung am 22.10.2025 die folgende 4. Änderungsatzung zur Hauptsatzung vom 13.09.2019, zuletzt geändert am 30.08.2024 beschlossen:

 

Artikel 1
Änderungen

1) In § 13 Abs. 1 Satz 1 wird der Entschädigungsbetrag von „25 €“ auf „25,09 €“ erhöht.

2) Nach § 13 Abs. 1 Satz 2 wird folgender Satz 3 angefügt: „Das in Satz 1 festgesetzte Sitzungsgeld verändert sich ab dem 01.01.2027 gemäß § 2 Abs. 5 Satz 2 der Thüringer Verordnung über die Entschädigung der Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagsmitglieder um die letzte nach § 26 Abs. 3 des Thüringer Abgeordnetengesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats Thüringen veröffentlichte Preisentwicklungsrate.“

3) Dem § 14 Abs. 1 Satz 1 wird angefügt: „unter www.dermbach.de/gemeinde/satzungen-und-ortsrecht“.

4) Der § 14 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst: „Auf der Ausfertigung der Satzung ist der Bereitstellungstag schriftlich zu vermerken“.

5) In § 14 Abs. 2 Satz 1 entfallen die Nr. 1 bis Nr. 21 und stattdessen wird angefügt: „im Dermbacher Schloss (Geisaer Str. 16) und im Verwaltungsgebäude (Hinter dem Schloß 1) sowie auf der Internetseite der Gemeinde Dermbach unter www.dermbach.de/gemeinde/oeffentliche-bekanntmachungen/sitzungen-und-beschluesse “.


Artikel 2
In-Kraft-Treten

Die 4. Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. 
 

gez.
Hugk
Bürgermeister 

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