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Beschluss zur Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dermbach für Teilbereiche in den Ortsteilen Dermbach mit Unteralba, Brunnhartshausen, Neidhartshausen, Urnshausen und Zella/Rhön gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch)

Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach beschließt:

01
Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dermbach für Teilbereiche in den Ortsteilen Dermbach mit Unteralba, Brunnhartshausen, Neidhartshausen, Urnshausen und Zella/Rhön. Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst folgende Bereiche:

Ortsteil Dermbach (siehe Anlage Abbildungen 1 bis 5)

1a) Bereich „Hinter dem Schloss“ (Ausweisung „Wohnbaufläche“ für Wohnungsbau [Ein-, Mehr- Familienhäuser] bzw. für betreutes und barrierefreies Wohnen entsprechend Parallelverfahren Bebauungsplan Wohngebiet „Hinter dem Schloss“)
1b) Bereich „Kleinsteinigt“ (Ausweisung „Wohnbaufläche“ für 2 Wohnhäuser bzw. bauliche Nebenanlagen)
1c) Bereich „Am Stein“ (Ausweisung „Sonderbaufläche“ mit Zweckbestimmung „Ferienhaus“ für Bestandssicherung und touristische Erweiterung mit Ferienhäusern)
1d) Bereich „Am Schwimmbadweg“ (Ausweisung „Sonderbaufläche“ mit Zweckbestimmung „Erholung“ für Bestandssicherung von technischen Nebenanlagen des Schwimmbades und Wochenendhäusern sowie Planung eines Caravan Standortes)

Ortsteil Unteralba/Dermbach (siehe Anlage Abbildung 6)

2a) Bereich „Schmelzertor“ (Ausweisung „Gemischte Baufläche“ für Erweiterung Baufirma mit Lagerflächen bzw. Bestandssicherung von Gewerbe- und Wohngebäuden bzw. Ausweisung „Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Private Gärten“ im Umfeld dessen)

Ortsteil Brunnhartshausen (siehe Anlage Abbildungen 7 bis 11)

3a) Bereich „In der Bitze“ (Ausweisung „Wohnbaufläche“ für 3 bis 4 Wohnhäuser inkl. Bestandssicherung von Wohn- und Nebengebäuden im Umfeld)
3b) Bereich „Bergstraße“ (Ausweisung „Gemischte Baufläche“ zur Bestandssicherung vorhandener baulicher Nutzungen)
3c) Bereich „In den Roßäckern“ (Ausweisung „Wohnbaufläche“ für 2 Wohnhäuser mit Anpassung bestehender Nutzungen im Umfeld, hier Ausweisung „Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Private Gärten“)
3d) Bereich „Südöstlicher Ortseingang“ (Ausweisung „Fläche für Gemeinbedarf“ für Neubau Feuerwehrgerätehaus für die Ortsteile Brunnhartshausen und Zella/Rhön)

Ortsteil Neidhartshausen (siehe Anlage Abbildungen 12 bis 17)

4a) Bereich „Östliche Ortslage zur B 285“ (Ausweisung „Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Private Gärten“ für gärtnerische bauliche Nebenanlagen)
4b) Bereich „Zwischen B285/Hofstadtstraße“ (Ausweisungen „Gemischte Baufläche“ zur Bestandssicherung von Wohngebäuden und Ausweisung „Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Private Gärten“)
4c) Bereich „Zum Ibengarten“, Teil A „Ibengarten Nord“/Teil B „Ibengarten Süd“ (Ausweisung „Wohnbau Fläche“ für Erweiterung der Ortslage um 2 Wohngebäude)
4d) Bereich „Auf/Unter dem Kies“/östlich der Felda (Ausweisung „Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Private Gärten“ für gärtnerische bauliche Nebenanlagen)
4e) Bereich „Unter der Hofstatt“/zwischen „Wehrhofstraße“ und „Hofstadtstraße“ (Ausweisung „Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Private Gärten“ für gärtnerische bauliche Nebenanlagen)

Ortsteil Urnshausen (siehe Anlage Abbildungen 18 bis 20)

5a) Bereich „Kalkofenstraße / südlicher Ortsrand“ (Ausweisung „Wohnbaufläche“ [Teilbereich] und „Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Private Gärten“, hier: Anpassung an tatsächliche Nutzung)
5b) Bereich „Zwischen westlichen Ortsrand und B 285“ (Ausweisung „Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Private Gärten“ für gärtnerische bauliche Nebenanlagen)


Ortsteil Zella / Rhön (siehe Anlage Abbildung 21 bis 24)

6a) Bereich „Wohnbaufläche - südlicher Ortsrand“ (Rücknahme der „Wohnbaufläche“ bis auf straßenbegleitende Bebauung für 2 Wohnhäuser entlang „Neue Straße“, Ausweisung „Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Private Gärten“ für einen Teilbereich entlang des bebauten Ortsrandes bzw. Ausweisung als „Fläche für die Landwirtschaft“)  
6b) Bereich „Mühlenweg“ (Ausweisung „Wohnbaufläche“ für Erweiterung der Ortslage mit 6 Wohnhäusern)
6c) „Sportplatzstraße“ (Ausweisung „Wohnbaufläche“ für Erweiterung der Ortslage mit 4 Wohnhäusern)

Die Bereiche der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dermbach sind der Anlage zum Beschluss zu entnehmen.

02    
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll mittels Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatsitzung der Gemeinde Dermbach erfolgen. Ort und Zeit sind ortsüblich bekanntzumachen.

03    
Für die 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dermbach ist eine Umweltprüfung (Umweltbericht) gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich.

04     
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Begründung:
Im Rahmen der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dermbach sollen mehrere Bereiche in den Ortsteilen Dermbach mit Unteralba, Brunnhartshausen, Neidhartshausen, Urnshausen und Zella/Rhön überarbeitet werden. Dies ist notwendig um neue Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten in den Ortsteilen zu schaffen und vorhandene Nutzungen im Flächennutzungsplan zu berücksichtigen.

Anlagen:

Darstellung der Änderungsbereiche; Blatt 1 bis Blatt 6

Abstimmung: 11 Ja / 5 Nein / 2 Enthaltungen

 

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Gemeinde Dermbach
Bauverwaltung
Hinter dem Schloß 1
36466 Dermbach

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