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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Dermbach

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ Diedorf -Gemeinde Dermbach/ Wartburgkreis


1.    Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach hat in seiner Sitzung am 14.10.2024 mit Beschluss Nr. 24/07/03 in öffentlicher Sitzung den geänderten Entwurf zur Veröffentlichung des Vorhabenbe-zogener Bebauungsplan Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ Diedorf, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1000 mit textlichen Festsetzungen und der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 26.08.2024 gebilligt und die Auslegung beschlossen.
Folgende Grundstücke sind Bestandteil des Geltungsbereiches:
Gemarkung Diedorf, Flur 2:
Flurstücke Nr. 154/1, 153 teilweise, an der Bundesstraße B 285 nördlicher Ortseingang des Ortsteils Diedorf/Rhön.
 

2.    Der Gemeinderat bestimmt, dass für den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebau-ungsplans Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ Diedorf/Rhön“, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung, dem Umweltbericht und den Umweltrelevanten Stellungnahmen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Be-teiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden sollen.
Für die Planung ist ein Umweltbericht erforderlich.

Im Rahmen des durchgeführten Verfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) wurden folgende Umweltrelevanten Stellungnahmen abgegeben:

Träger öffentlicher Belange    
Vorgebrachte Belange:

Thüringer Landesverwaltungsamt 

Vorgebrachte Belange:
- Bebauungsplan ist aus dem FNP zu entwickeln;
- Vorzeitige Aufstellung ist möglich

Landratsamt Wartburgkreis 

Vorgebrachte Belange:
- Hinweis zur Altlastenverdachtsfläche und den Umgang mit dieser Fläche
- Umgang mit Mutterboden
- Notwendigkeit einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanz
- Hinweise zum Schutzgebiet Biosphärenreservat Landschaftsschutzgebiet

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz 

Vorgebrachte Belange:
- Hinweise zum Geologiedatengesetz
- Hinweise zur Baugrundbewertung
- Hinweise zum Bergbau

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

Vorgebrachte Belange:
- Hinweis zum Auffinden von Bodenfunden

UNESCO-Biosphärenreservat Rhön Verwaltung Thüringen

Vorgebrachte Belange:
- eine Umweltprüfung, wie bereits von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) gefordert, ist notwendig.
- Die Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege liegt vollständig bei der UNB.
- Die Reservats Verwaltung steht hinter dem Ausbau Erneuerbarer Energien, wenn dieser unter naturschutzfachlichen Maßgaben vollzogen wird.
- Dem aktuellen Wissenstand folgend zeigt sich die von Ihnen aufgeführte Art der Windturbine mit der verhältnismäßig geringen Höhe von ca. 9 m., mit geringerer (naturschutzfachlicher) Auswirkung.

3.    Der geänderte Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ Diedorf, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1000 mit textlichen Festsetzungen und der Begründung (Fassung mit Stand vom 14.10.2024) einschließlich der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen  gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird
von Montag, dem 27.01.2025 bis einschließlich Freitag, dem 28.02.2025

im Internet unter: https://www.dermbach.de/gemeinde/oeffentliche-bekanntmachungen/bauleitplanverfahren  zur Einsicht bereitgestellt und öffentlich ausgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB elektronisch an die Gemeinde übermittelt werden sollen (bauamt@dermbach.de), jedoch bei Bedarf Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden können, u.a. auf dem Postweg:


Postanschrift:
Gemeindeverwaltung Dermbach
Hinter dem Schloß 1
36466 Dermbach

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, erfolgt als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit, die öffentliche Auslegung der Unterlagen, wie im Punkt 3. aufgelistet,  in der Gemeindeverwaltung   Dermbach, Hinter dem Schloß 1, Bauverwaltung, 36466 Dermbach während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Montagvon 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr
Dienstagvon 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwochvon 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstagvon 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitagvon 09:00 bis 12:00 Uhr

Hinweis
Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zum o.g. Vorhaben vorgebracht werden. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig ab-gegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. (§ 4a Abs. 5  BauGB).

Durch die Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebau-ungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stel-lungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Dermbach, den 07.01.2025                                                 -Siegel-
T.Hugk / Bürgermeister

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