1. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Dermbach
Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 und 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) und des § 2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach in seiner Sitzung am 15.05.2025 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Dermbach beschlossen:
Artikel 1
Änderungen
Die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Dermbach vom 21.07.2020 (Amtsblatt Feldabote Dermbach Nr. 10/2020 vom 23.10.2020) wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 1 wird durch den folgenden Abs. 1 ersetzt:
„(1) Der Gemeindebrandmeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 180,00 Euro, die sich aus 126,00 Euro Grundbetrag und 54,00 Euro Zuschlag zusammensetzt.“
2. § 2 Abs. 2 wird durch den folgenden Abs. 2 ersetzt:
„(2) Wehrführer der folgenden Ortsteilfeuerwehren erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von:
a) Freiwillige Feuerwehr OT Brunnhartshausen / Zella/Rhön 70,00 Euro
b) Freiwillige Feuerwehr OT Bernshausen/Rhön 60,00 Euro
c) Freiwillige Feuerwehr OT Dermbach 100,00 Euro
d) Freiwillige Feuerwehr OT Gehaus 60,00 Euro
e) Freiwillige Feuerwehr OT Neidhartshausen / Diedorf/Rhön 70,00 Euro
f) Freiwillige Feuerwehr OT Oberalba 60,00 Euro
g) Freiwillige Feuerwehr OT Stadtlengsfeld 100,00 Euro
h) Freiwillige Feuerwehr OT Unteralba 60,00 Euro
i) Freiwillige Feuerwehr OT Urnshausen 60,00 Euro“
3. § 2 Abs. 5 wird durch den folgenden Abs. 5 ersetzt:
„(5) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für die
a) Jugendfeuerwehrwarte 60,00 Euro
b) stellvertretenden Jugendfeuerwehrwarte 50,00 Euro
c) Sicherheitsbeauftragte 40,00 Euro“
4. § 2 Abs. 6 wird durch den folgenden Abs. 6 ersetzt:
„(6) Gerätewarte der folgenden Ortsteilfeuerwehren erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung on Höhe von:
a) Freiwillige Feuerwehr OT Brunnhartshausen/Zella 40,00 Euro
b) Freiwillige Feuerwehr OT Bernshausen 40,00 Euro
c) Freiwillige Feuerwehr OT Dermbach 50,00 Euro
d) Freiwillige Feuerwehr OT Gehaus 40,00 Euro
e) Freiwillige Feuerwehr OT Neidhartshausen/Diedorf 40,00 Euro
f) Freiwillige Feuerwehr OT Oberalba 40,00 Euro
g) Freiwillige Feuerwehr OT Stadtlengsfeld 50,00 Euro
h) Freiwillige Feuerwehr OT Unteralba 40,00 Euro
i) Freiwillige Feuerwehr OT Urnshausen 40,00 Euro“
5. § 2 Abs. 7 wird gestrichen.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese 1. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
Dermbach, den 16.05.2025
Hugk
Bürgermeister -Siegel-
