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1. Änderungssatzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Dermbach (Feuerwehrsatzung)

Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und des § 14 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach in seiner Sitzung am 03.03.2021 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1
Änderungen
(1) In § 5 Abs. 1 S. 1 wird das Wort Ortteilfeuerwehr in Ortsteilfeuerwehr geändert.
(2) In § 6 Abs. 4 S. 1 wird zum Satzende ein Punkt „.“ entfernt.
(3) In § 11 Abs. 4 S. 2 wird hinter die Wörter Feuerwehr und Ortsteilfeuerwehr die Endung „en“ ergänzt.
(4) § 15 Abs. 1 S. 2 wird ersatzlos gestrichen.
(5) In § 15 Abs. 6 S. 10 wird der Verweis „die unter Ziffer 1 bis 3“ in „die unter den Buchstaben a bis c“ geändert.
(6) § 18 Abs. 3 erhält folgende Fassung, „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die Verwendung der gendergerechten Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personen-, Funktions- und Amtsbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.“


Artikel 2
Inkrafttreten
Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Dermbach, den 19.03.2021

gez. Hugk
Bürgermeister    

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